Unsere Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Trinkwasserhygiene:

"Das fachgebietsübergreifende Sachgebiet „Trinkwasserhygiene“ beschäftigt sich insbesondere mit Fragestellungen der Mikrobiologie, der Wasserchemie und Technik in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden, z.B. Wohngebäuden, Krankenhäusern, Altenheimen, medizinischen Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Industriegebäuden.


Das Thema hat mit der 1. Änderung der Trinkwasserverordnung 2011 und der darin vorgegebenen Untersuchungspflicht auf Legionellen an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt auch die Nachfrage nach Sachverständigen, die gleichermaßen in den beiden relevanten Fachgebieten Trinkwasserhygiene (Mikrobiologie, Wasserchemie) und
Trinkwasser-Installation (Bau und Betrieb) über die notwendige Expertise verfügen. Wenn die in der Trinkwasserverordnung geforderten Qualitätsansprüche nicht erfüllt werden, führen insbesondere die mikrobiologischen Verunreinigungen des Trinkwassers zu Problemen, die sachverständig geklärt werden müssen. Es ist insbesondere die Trinkwasserinstallation hinsichtlich des Aufbaus und des Betriebs
zu untersuchen, weil sie aufgrund ihrer Komplexität das vom Wasserversorger ins Gebäude gelieferte Trinkwasser in hygienisch-mikrobiologischer Sicht nachteilig verändern kann. 

Der Sachverständige überprüft dabei die nach Trinkwasserverordnung mindestens einzuhaltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, im Rahmen von Planungen, Bauausführungen oder dem Betrieb von Wasserversorgungsanlagen. 
Bspw. erstellt er auf der Basis dieser Überprüfung eine Risikoabschätzung (alt Gefährdungsanalyse), welche wiederum Grundlage für weitere Maßnahmen wie z.B. den Einsatz von
Desinfektionsverfahren oder Sanierungen ist."

(Quelle IHK - Trinkwasserhygiene; Definition und fachliche

 Bestellvoraussetzungen Stand 01.2018)


Unser Sachgebiet deckt folgende Leistungen ab:


 

Technische Klärung strittiger Sachverhalte
Werden nach Fertigstellung einer neu installierten Trinkwasserinstallation chemische oder mikrobiologische Grenzwerte überschritten oder der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht/ überschritten, sind diese sehr häufig auf das Nichteinhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bei der Ausführung, oder im Vorfeld auf einer fehlerhaften Planung zurück zu führen.


Der ö.b.u.v. Sachverständige erstellt bei Gerichtsverfahren auf Grundlage des Beweisbeschlusses zu strittigen Sachverhalten unabhängig und mit besonderem Sachverstand sein Gutachten.
Das Sachgebiet Trinkwasserhygiene deckt dabei folgende Punkte ab:

  •  Prüfung der ausgeführten Planung auf Einhaltung der a.a.R.d.T.
  • Prüfung der ausgeführten Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der a.a.R.d.T., einschl. Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation und Übergabe der Trinkwasserinstallation an den Betreiber.
  • Prüfung der Trinkwasseruntersuchung auf Einhaltung der a.a.R.d.T.
  • Prüfung des laufenden Betriebes der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der  a.a.R.d.T.
  • Prüfung auf Umsetzung der TrinkwV, in Verbindung mit der Verkehrssicherungspflicht §823 BGB, und bei Arbeitsstätten (ArbSchG, ArbStättV)

Besorgnis einer Schädigung durch Trinkwasser
Ist eine Schädigung gem. TrinkwV oder InfSchG zu besorgen oder wurden möglicherweise Menschen über das Trinkwasser geschädigt, kann der ö.b.u.v. Sachverständige unter Berücksichtigung einer technisch- hygienischen Prüfung der Trinkwasser-Installation, in Verbindung mit einer Bewertungen von mikrobiologischen und chemischen Ergebnissen aus Trinkwasseruntersuchungen, nachvollziehbar in Form einer Risikoabschätzungen nach §51.1 TrinkwV einen Zusammenhang darstellen zwischen möglichen Gefahren (Gefahrenpotential) und Einfluss des Mangels auf die Trinkwasserqualität.
Dazu wird nach technischer und hygienischer Prüfung der Trinkwasserinstallation auch die Nutzung und dadurch möglicher Gefahren (z.B. Infektionsgefahr) verständlich und nachvollziehbar bewertet und beschrieben.




 

 

 
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